Bundesgericht, Massnahmeentscheid vom 28. Juni 2011, 4A_178/2011 - Vorübergehender Sieg für Nespresso?
Nach Ansicht des Bundesgerichts hat das Handelsgericht St. Gallen das rechtliche Gehör verletzt. Aus diesem Grund wird die Streitsache zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 28. Juni 2011