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Bundsgericht, Urteil vom 19. Juli 2010, 4A_168/2010 - Schutz von im Gemeingut stehenden Domainnamen

Das Bundesgericht erkennt, dass einem im Gemeingut stehenden Domeinnamen lauterkeitsrechtlicher Schutz zusteht, wenn besondere Umstände wie eine parasitäre Rufausbeutung gegeben sind.

Zusammenfassung des Urteils (PDF, 52 KB)

Urteil

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