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Urteil des Kantonsgerichts Glarus vom 26. Mai 2009 (Zusammenfassung), II. Zivilkammer, Aktennr. ZG.2007.00236 - "Spritzgiesssysteme"

Der Entscheid umfasst die Aktivlegitimation des UWG im internationalen Kontext und die Abgrenzung zwischen Generalklausel und Spezialtatbeständen. Die direkte und indirekte Vorlagenausbeutung gem. Art. 5 UWG wird vom Immaterialgüterrecht abgegrenzt und ins Verhältnis zu Art. 6 UWG gestellt. Die deliktische Haftung wird gem. Art. 162 StGB erläutert.

Zusammenfassung des Urteils (PDF, 115 KB)

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