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Zwischenentscheid 2C_77/2009 und 2C_78/2009 vom 2. Juni 2009, Meldepflicht und Offenlegungspflicht

In diesem Zwischenentscheid stellte sich die Frage der Parteistellung der Zielgesellschaft im Verfahren bzgl. der Melde- und Offenlegungspflicht im BEHG. Das Bundesgericht anerkannte die Parteistellung der Implenia AG, deren Aktien ZIel der Transaktionen der Laxey-Gruppe waren.

Zusammenfassung des Zwischenentscheids (PDF, 95 KB)

Zwischenentscheid

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