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Publikation von Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt in: Susan Emmenegger, Kreditrecht, Schweizerische Bankrechtstagung 2010, Basel 2010.
Bundesgerichtliche Rechtsprechung (PDF, 382 KB)
14. Oktober 2010, Lehrstuhl Vogt.
Verantwortlichkeitsansprüche im Konkurs der Gesellschaft: Modalitäten der Geltendmachung und Zulässigkeit von Einreden. Besprechung der Bundesgerichtsurteile 4A_463/2009 vom 7. Dezember 2009 und 4A_446/2009 vom 8. Dezember 2009
GesKR 2/2010, 246 ff. (PDF, 630 KB)
18. Juni 2010, Lehrstuhl Vogt
Besprechung des Urteils 2C_77/2009 und 2C_78/2009 des schweizerischen Bundesgerichts vom 2. Juni 2009, erschienen in GesKR 1/2010.
GesKR 1/2010, 79 ff. (PDF, 166 KB)
18. Juni 2010, Lehrstuhl Vogt
Das Bundesgericht hatte in diesem Fall zu entscheiden ob die Bemessung der Entschädigung eines Beistandes einer Aktiengesellschaft rechtmässig erfolgt ist, bzw. ob die von der Vorinstanz aufgehobene Kürzung zurecht vorgenommen wurde. Dabei behandelte es auch die Aufgaben des Beistandes.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 92 KB)
29. April 2010, Lehrstuhl von der Crone
In diesem Zwischenentscheid stellte sich die Frage der Parteistellung der Zielgesellschaft im Verfahren bzgl. der Melde- und Offenlegungspflicht im BEHG. Das Bundesgericht anerkannte die Parteistellung der Implenia AG, deren Aktien ZIel der Transaktionen der Laxey-Gruppe waren.
Zusammenfassung des Zwischenentscheids (PDF, 95 KB)
29. April 2010, Lehrstuhl von der Crone
Im vorliegenden Fall geht es um die Zuständigkeit des Handelsgerichts. Die Statuten einer Aktiengesellschaft enthielten eine Schiedsklausel. Nachdem die Gesellschaft in Konkurs gefallen ist, liess sich eine Gläubigerin die Verantwortlichkeitsansprüche abtreten, klagte jedoch am ordentlichen Gericht. Das Bundesgericht schützte dessen Zuständigkeit, mit der Begründung, die Klägerin klage für die Gläubigergesamtheit und sei daher nicht an die Klausel gebunden.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 94 KB)
29. April 2010, Lehrstuhl von der Crone
Verfügung des Obergerichts vom 13. August 2009 in Sachen Verein pro Aktionärsrechte Sulzer (Kläger und Rekurrent) gegen Everest Beteiligungs GmbH in Liquidation (Beklagte und Rekursgegnerin 1) und Salve Beteiligungs GmbH (Beklagte und Rekursgegnerin 2) betreffend vorsorgliche / superprovisorische Massnahmen; Unzulässigkeit der rückwirkenden Anwendung der Stimmrechtssuspendierung nach Art. 20 Abs. 4bis BEHG.
16. September 2009, Lehrstuhl von der Crone
Zusammenfassung des Urteils vom 3. August 2009 zur Haftung einer Aktiengesellschaft nach Art. 32 ff. OR.
16. September 2009, Lehrstuhl von der Crone
Referat von Prof. von der Crone im Rahmen des educaris-Seminars "Das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Stand der Beratungen und Auswirkungen auf die Praxis" vom 10. und 20. November 2009 in Zürich
Referat Corporate Governance (PDF, 193 KB)
Präsentation zum Referat (PDF, 144 KB)
10. November 2009, aktualisiert am 27. November 2009, Lehrstuhl von der Crone
Bestandesaufnahme, einige Auslegungsversuche und ein paar wichtige Anliegen vor der Erstberatung im Nationalrat; Beitrag in der AJP 11/2009.
Die Aktienrechtsrevision unter Corporate-Governance-Aspekten (PDF, 532 KB)
23. November 2009, Lehrstuhl Vogt
In der soeben geschlossenen Sommersession beriet der Ständerat unter anderem über die Entwürfe des Bundesrates betreffend der Reform des Aktien- und Rechnungslegungsrechts.
Derzeitiger Stand der Aktienrechtsreform (PDF, 830 KB)
24. Juni 2009, Lehrstuhl Vogt
Art. 731e E OR sieht in Relativierung des Paritätsprinzips für Publikumsgesellschaften vor, dass die Generalversammlung den Gesamtbetrag der Grundvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für das kommende Amtsjahr und den Gesamtbetrag der Zusatzvergütung für das vergangene Amtsjahr genehmigt. Die Generalversammlung kann die vom Verwaltungsrat vorgesehene Vergütung genehmi-gen oder verwerfen, nicht aber modifizieren. Es stellt sich daher die Frage, welche Regelung gilt, wenn die Generalversammlung die Genehmigung der Grundvergütung verweigert.
23. Juni 2009, Lehrstuhl von der Crone
Art. 731e E OR sieht in Relativierung des Paritätsprinzips für Publikumsgesellschaften vor, dass die Generalversammlung den Gesamtbetrag der Grundvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für das kommende Amtsjahr und den Gesamtbetrag der Zusatzvergütung für das vergangene Amtsjahr genehmigt. Die Generalversammlung kann die vom Verwaltungsrat vorgesehene Vergütung genehmi-gen oder verwerfen, nicht aber modifizieren.
23. Juni 2009, Lehrstuhl von der Crone
Präsentation zum Referat von Prof. von der Crone im Rahmen des educaris-Seminars "Das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Stand der Beratungen und Auswirkungen auf die Praxis" vom 10. und 20. November 2009 in Zürich
10. November 2009, Lehrstuhl von der Crone