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Schweizerisches Finanzmarktrecht

Rechtsprechung

Entscheid des Bundesstrafgerichtes vom 1. März 2011 (SK.2010.20): Geldwäscherei durch Verwaltung von Gelder eines korrupten Beamten

Das Bundesstrafgericht hat bei einer vom Bundesgericht geforderten Neubeurteilung zwei Walliser Bankangestellte, welche Gelder eines korrupten Beamten verwalteten, wegen Geldwäscherei verurteilt. In einem ersten Urteil sprach das Gericht die beiden Banker frei, weil sie nur fahrlässig gehandelt hätten. Das Bundesgericht kam dagegen zum Schluss, dass die Bankangestellten das Risiko in Kauf genommen hätten, dass die ihnen anvertrauten Gelder einen kriminellen Ursprung haben könnten. Somit sei Eventualvorsatz gegeben, weshalb der Fall zur Neubeurteiung ans Bundesstrafgericht zurückgewiesen wurde.

Urteil

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

BGer 2C_89/2010 vom 10. Februar 2011: Begriff der "Öffentlichen Werbung" gemäss Art. 3 KAG

Die FINMA hat in ihrem Rundschreiben 2008/8 den Begriff der "Öffentlichen Werbung" im Sinne von Art. 3 KAG eng ausgelegt. Danach soll Werbung immer dann öffentlich sein, wenn sie sich nicht ausschliesslich an qualifizierte Anleger richtet (Rz. 9). Das Bundesgericht hat nun in seinem Urteil 2C_89/2010 vom 10. Februar 2011 festgestellt, dass diese Auslegung zu streng und von Art. 3 KAG nicht gedeckt ist. Nach dem Gericht ist Werbung auch dann als nicht öffentlich zu betrachten, wenn sie sich an einen eng umschriebenen Personenkreis von nicht qualifizierten Anleger richtet.

Urteil

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

BGE 136 IV 188: Geldwäscherei durch Unterlassung

Das Bundesgericht hatte erstmals zu prüfen, ob Geldwäscherei gemäss Art. 305bis StGB auch durch Unterlassung begangen werden kann. In BGE 136 IV 188 bejahte es diese Frage. Voraussetzung ist, dass der Täter eine Garantenstellung innehat. Eine solche kann sich für Finanzintermediäre aus den Pflichten im Geldwäschereigesetz sowie aus internen Richtlinien ergeben.

Urteil

Urteilsbesprechung im Jusletter (nur für Abonnenten einsehbar)

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 3. September 2010 i.S. Frontrunning

Das Bezirksgericht Zürich hat in diesem (unpublizierten) Urteil das Ausnützen von vertraulichen Informationen über eine bevorstehende Kundentransaktion (sog. Frontrunning) durch einen Vermögensverwalter als ungetreue Geschäftsbesorgung i.S.v. Art. 158 StGB qualifiziert.

Urteilsbesprechung im Jusletter (nur für Abonnenten einsehbar)

20. Dezember 2010, Lehrstuhl Sethe

Entscheid des Bundesstrafgerichtes vom 21. September und 20. Oktober 2010 (SK.2010.4)

Die schriftliche Begründung des Freispruches der Investoren Vekselberg, Pecik und Stumpf vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das BEHG liegt nun vor. Das Finanzdepartement hat sich inzwischen entschieden, das Urteil nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Entscheid

20. Dezember 2010, Lehrstuhl Sethe

Bundesstrafgericht spricht Vekselberg frei

Das Bundesstrafgericht hat mit Entscheid vom 21. September 2010 die Investoren Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf, gegen welche das EFD je eine Busse von 40 Mio. CHF ausgesprochen hatte, vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Börsengesetz freigesprochen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesstrafgerichtes.

14. Oktober 2010, Lehrstuhl Sethe

Handelsgericht Bern weist Klage eines Lehman-Geschädigten gegen Credit Suisse ab

Das Handelsgericht des Kantons Bern hat am 25. August 2010 die Klage eines Kleinanlegers gegen die Credit Suisse abgewiesen. Der Kläger verlangte Schadenersatz für die Verluste, welche er durch den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers erlitt, weil ihm die entsprechenden Papiere von der CS empfohlen wurden.

Vgl. dazu den Bericht auf NZZ Online.

14. Oktober 2010, Lehrstuhl Sethe

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 5. Januar 2010 (B-1092/2009) - Aufsicht über Kreditinstitute und Börsen, evtl. Amtshilfe

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in diesem Piloturteil mit der Frage, ob die FINMA ausserhalb der explizit hierfür vorgesehenen Verfahren Bankkundendaten an ausländische Behörden übergeben darf, um dadurch ein Strafverfahren mit potentiell weitreichenden Konsequenzen für den Schweizer Finanzplatz abzuwenden.

Zusammenfassung des Urteils (PDF, 55 KB)

Urteil

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 21. Januar 2010 (A-7789/2009) - Amtshilfe (DBA-USA)

Bei diesem Pilotfall hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob bei fortgesetzter und schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet werden kann. Das Urteil kann nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Zusammenfassung des Urteils (PDF, 39 KB)

Urteil

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Rechtsprechung zu Retrozessionen in Deutschland und der Schweiz

Im Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft wird häufig ein Teil der dem Kunden verrechneten Gebühren an die Person, die den Kunden berät, weitergeleitet. Als Oberbegriff für diese Zahlungen wird der Terminus "Retrozessionen" verwendet.

Übersicht (PDF, 40 KB)

Urteil BGH XI ZR 586/07 (PDF, 102 KB)

Urteil BGH XI ZR 510/07 (PDF, 100 KB)

Urteil BGH XI ZR 56/05 (PDF, 102 KB)

Urteil BGH XI ZR 349/99 (PDF, 43 KB)

BGE 132 III 460

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Gesetzgebung

Too big to fail

Der Bundesrat hat am 20. April 2011 die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes verabschiedet, welche die "Too big to fail"-Problematik lösen soll. Danach müssen die beiden Grossbanken bis 2018 höhere Eigenmittel aufbauen, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie müssen zudem so organisiert sein, dass auch bei drohender Insolvenz systemrelevante Funktionen sichergestellt werden können.

Botschaft zur Änderung des BankG (Too big to fail)

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

Vertriebsregeln

Untersuchungen der FINMA zu den Auswirkungen der Fälle "Lehman" und "Madoff" auf den Schweizer Finanzplatz ergaben einen erheblichen Handlungsbedarf bei der Regulierung des Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäfts. Daher initiierte die FINMA das Projekt "Vertriebsregeln", in welchem sie eine sektorübergreifende Überprüfung der Produkte-, Verhaltens- und Vertriebsregeln vornahm. Die Ergebnisse dieser Untersuchung präsentierte die FINMA im Oktober 2010 in einem ausführlichen Diskussionspapier.

Untersuchungsbericht zu "Lehman" und "Madoff"

FINMA-Vertriebsbericht 2010

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

Revision des Einlegerschutzes

Das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bankeinlagensicherungsgesetz (BesG) ist in der Vernehmlassung auf starke Kritik gestossen. Daher sollen nun lediglich die befristeten Sofortmassnahmen ins Dauerrecht überführt werden. Zu diesem Zweck wurden die Sofortmassnahmen bis zum Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes, längstens jedoch bis am 31.12.2011 verlängert.

Botschaft zur Änderung des BankG (Sicherung der Einlagen)

25. Mai 2011, Lehrstuhl Sethe

Haager Wertpapierübereinkommen (HWpÜ)

Die Entstehung der sog. mediatisierten Wertpapierverwahrung hatte Folgen für grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte. Die im internationalen Privatrecht traditionell geltende Regel der sog. Lex rei sitae, welche Rechte an Sachen dem Recht des Staates unterstellt, in dem die Sache belegen ist, funktioniert nicht mehr. Diesem Problem will das HWpÜ Abhilfe schaffen, indem es neues Kollisionsrecht für grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte enthält.

Die Schweiz und die USA unterzeichneten am 5. Juli 2006 als erste Nationen das HWpÜ. Es ist völkerrechtlich noch nicht in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2010 wird jedoch in Art. 108c IPRG auf das HWpÜ verwiesen; somit gilt es - bis zu seinem völkerrechtlichen Inkrafttreten - als autonomes Landesrecht.

HWpÜ (BBl 2006 9441 ff.)

Botschaft BEG und HWpÜ

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Revision des Einlegerschutzes

Die derzeit geltenden Sofortmassnahmen zur Verbesserung des Einlegerschutzes sind bis Ende 2010 befristet. Bis dann soll ein Bankeinlagensicherungsgesetz (BesG) den Einlegerschutz grundlegend revidieren. Die Vernehmlassungsfrist ist am 31. Dezember 2009 abgelaufen.

Übersicht (PDF, 40 KB)

Vernehmlassungsentwurf BesG

Erläuterungsbericht BesG

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Vernehmlassung Börsendelikte und Marktmissbrauch

Der Bundesrat will im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs griffigere Normen schaffen. Gestützt auf den Bericht der entsprechenden Expertenkommission hat er eine Vorlage erarbeitet, deren Vernehmlassung am 15. Januar 2010 eröffnet wurde. Sie dauert bis zum 30. April 2010.

Vernehmlassungsentwurf Börsendelikte

Erläuterungsbericht Börsendelikte

Expertenbericht Börsendelikte

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Bucheffektengesetz (BEG)

Am 1. Januar 2010 ist das Bucheffektengesetz (BEG, SR 957.1) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für die in der Praxis schon länger bestehende sog. mediatisierte Wertpapierverwahrung. Es schafft mit der Bucheffekte ein für das Schweizer Recht neues Vermögensobjekt.

Bucheffektengesetz (SR 957.1)

Botschaft BEG und HWpÜ

25. Februar 2010, Lehrstuhl Sethe

Rundschreiben Vergütungssysteme

Am 11. November 2009 hat die FINMA den definitiven Text des Rundschreibens 10/1 Vergütungssysteme publiziert. Prof. Hans Caspar von der Crone und MLaw Franziska Bächler, welche bereits an der Vernehmlassung teilgenommen haben, haben die vorgenommenen Änderungen analysiert.

Anmerkungen zum Rundschreiben (PDF, 58 KB)

Rundschreiben

13. November 2009, Lehrstuhl von der Crone

Entwurf Rundschreiben Vergütungssysteme

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte ein Rundschreiben "Vergütungssysteme". Dieses soll dazu beitragen, dass die Vergütungssysteme von Finanzinstituten zukünftig derart ausgestaltet sind, dass sie keine Anreize für unangemessene Risiken schaffen. Gemäss Rundschreiben sind die variablen Vergütungen unter Berücksichtigung der Kosten aller eingegangenen Risiken auszurichten. Zudem werden dem Verwaltungsrat zusätzliche Pflichten bezüglich der Vergütungspolitik auferlegt.

Rolf Sethe, Hans Caspar von der Crone und Franziska Bächler haben im Namen der Fachgruppe Handels- und Wirtschaftsrecht eine Vernehmlassungsantwort zum Rundschreiben Vergütungssysteme der FINMA eingereicht.

Stellungnahme (PDF, 200 KB)

Bemerkungen von Em. Prof. Peter Forstmoser zur "Stellungnahme zum Entwurf Rundschreiben 2009/... Vergütungssysteme", von Prof. Dr. Rolf Sethe, Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone, MLaw Franziska Bächler, vom 14. August 2009.

Bemerkungen (PDF, 258 KB)

Materialien

5. Juni 2009, aktualisiert 18. August 2009, 27. Oktober 2009, Lehrstühle von der Crone und Sethe, Em. Prof. Peter Forstmoser

Finanzmarktkrise

De facto governmental guarantee and spreads on Credit Suisse Bonds

Implicit state guarantee does not imply that bank’s bond yields have to be the same as yields on government bonds.

Faktische Staatsgarantie bedeutet nicht, dass die Rendite von Bankanleihen derjenigen von Bundesanleihen entspricht.

De facto governmental guarantee (PDF, 84 KB)

3. Dezember 2009, Lehrstuhl von der Crone

Quo Vadis - Finanzplatz Schweiz?

Votum von Prof. Hans Caspar von der Crone an der Tagung vom 18. September 2009 an der Universität Zürich zur Diskussion zum Thema „Bonusregelung und Risikoorientierung?“.

Votum (PDF, 101 KB)

18. September 2009, Lehrstuhl von der Crone

Sechs Thesen zur Finanzmarktregulierung

Referat von Prof. Hans Caspar von der Crone anlässlich des 14. Zermatter Symposiums zum Thema "Finanzmarktkrise: zwei Jahre danach" am 24. August 2009.

Finanzmarktregulierung Zermatt (PDF, 2 MB)

25. August 2009, Lehrstuhl von der Crone

Weiterführende Informationen