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Nach Ansicht des Bundesgerichts hat das Handelsgericht St. Gallen das rechtliche Gehör verletzt. Aus diesem Grund wird die Streitsache zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
Das Urteil thematisiert die Nachahmungsfreiheit des UWG am Beispiel des urheberrechtlich nicht geschützten Stuhls LC1.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 178 KB)
29. Juli 2011, Lehrstuhl Heinemann
Aufgrund superprovisorischer Massnahmen im Januar 2011 musste Denner seine Kaffeekapseln aus dem Verkehr ziehen, da marken- und lauterkeitsrechtliche Ansprüche von Nespresso verletzt schienen. Im Antrag auf Abweisung der Massnahmen entschied der Handelsgerichtspräsident im März 2011, dass Denner seine Kapseln unter gewissen Auflagen in der Werbung verkaufen dürfe.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 373 KB)
5. Mai 2011, Lehrstuhl Heinemann
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen an Preisvergleiche und Spezifizierungspflichten in Werbeinseraten.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 104 KB)
14. März 2011, Lehrstuhl Heinemann
Ein Anwalt hatte Firmen beraten, gegen welche eine strafrechtliche Untersuchung wegen Adressbuchschwindels eingeleitet wurde. Es stellte sich die Frage, ob seine beratende Tätigkeit einem erheblichen Tatverdacht einer strafrechtlichen Teilnahme am Adressbuchschwindel gleichkommt, welcher die Entsiegelung von Dokumenten in Gewahrsam des Anwaltes rechtfertigen würde.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 96 KB)
24. Januar 2011, Lehrstuhl Heinemann
Das Urteil geht der Frage nach, wie der zivilrechtliche Charakter des UWG neben dem strafrechtlichen zu werten ist, da der Angeschuldigte der Ansicht ist, dass ihm bei Rückzug eines UWG-Strafantrages eine Entschädigung zugesprochen werden müsste.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 44 KB)
8. Dezember 2010, Lehrstuhl Heinemann
Das Bundesgericht erkennt, dass einem im Gemeingut stehenden Domeinnamen lauterkeitsrechtlicher Schutz zusteht, wenn besondere Umstände wie eine parasitäre Rufausbeutung gegeben sind.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 52 KB)
3. Dezember 2010, Lehrstuhl Heinemann
Das Urteil beschreibt den jahrelangen Streit des französischen Fernsehsenders M6 und der SRG bezüglich Werbefenstern in der Schweiz. Unter Einbezug verschiedener europäischer Abkommen wird auf die Anwendbarkeit der Sendelandtheorie bezüglich Werbefenstern im URG eingegangen. Der Begriff der Werkintegrität wird unter dem Aspekt der Werbefenster erläutert. Zudem wird die Anwendbarkeit des UWG thematisiert.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 104 KB)
26. Oktober 2010, Lehrstuhl Heinemann
Das Urteil setzt sich mit der Klage des Bundes, dem Rechtsgrundsatz “venire contra factum proprium“, der Generalklausel und ihrem Verhältnis zu den Spezialtatbeständen gem. Art. 3 lit. b, h und i UWG bezüglich des Adressbuchschwindels durch Handelsvertreter auseinander. Zudem wird die Geschäftsherrenhaftung gem. Art. 55 OR von der Klage gegen den Geschäftsherren gem. Art. 11 UWG abgegrenzt.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 102 KB)
26. Oktober 2010, Lehrstuhl Heinemann
Das Urteil setzt sich vertieft mit dem Adressbuchschwindel im Sinne des Art. 3 lit. b, d und i UWG auseinander.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 98 KB)
Vgl. auch das Urteil des Bundesgericht zur ähnlichen Thematik.
3. September 2010, Lehrstuhl Heinemann
Der Entscheid umfasst die Aktivlegitimation des UWG im internationalen Kontext und die Abgrenzung zwischen Generalklausel und Spezialtatbeständen. Die direkte und indirekte Vorlagenausbeutung gem. Art. 5 UWG wird vom Immaterialgüterrecht abgegrenzt und ins Verhältnis zu Art. 6 UWG gestellt. Die deliktische Haftung wird gem. Art. 162 StGB erläutert.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 115 KB)
23. Juni 2010, Lehrstuhl Heinemann
Der Entscheid befasst sich mit der sachlichen Zuständigkeit bei der Klage auf Nichtigkeit einer Marke. Da die Nichtigkeit lauterkeitsrechtlich begründet wurde, stellt sich die Frage, ob über die sachliche Zuständigkeit gem. UWG oder MSchG entschieden werden soll.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 97 KB)
8. Februar 2010, Lehrstuhl Heinemann
Der Entscheid konkretisiert die Verhältnismässigkeit des Nummernwiderrufs durch das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) bei aggressiven Verkaufsmethoden durch Telefonanrufe im Bereich der Partnerschaftsvermittlung. Grundlage ist ein Gut-achten des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 96 KB)
12. Januar 2010, Lehrstuhl Heinemann
Der Entscheid befasst sich mit dem Verhältnis der UWG-Spezialtatbestände zur lauterkeitsrechtlichen Generalklausel gem. Art. 2 UWG. Das Zusammenwirken der Fallgruppen innerhalb der Generalklausel wird näher beschrieben. Zusätzlich wird auf die Abgrenzung zum Immaterialgüterrecht eingegangen. Das Handelsgericht geht relativ grosszügig mit der Nachahmungsfreiheit um.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 144 KB)
12. Januar 2010, Lehrstuhl Heinemann
Das Bundesgericht befasst sich zum ersten Mal mit der Frage, wie sich die Klage des Bundes gem. Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG auf internationale Verhältnisse bezüglich der Thematik des Adressbuchschwindels auswirkt, und prüft die Anwendung des Schweizer Rechts gemäss den Art. 136 und 18 IPRG.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 108 KB)
Vgl. auch das Urteil des Handelsgerichts Zürich zur gleichen Thematik
22. Dezember 2009, Lehrstuhl Heinemann
Der Kanton Graubünden schrieb in einem Submissionsverfahren das Mandat für den Aufbau und den Betrieb einer nationalen Dienstleistungszentrale im Rahmen des nationalen Gebäudesanierungsprogramms 2009- 2014 aus, welches Programme zur energieeffizienten Förderung der Gebäudesanierung enthält. Jene Firma, die den Zuschlag nicht erhielt, klagte vor dem Verwaltungsgericht Graubünden gem. Art. 5 lit. a UWG bezüglich unlauterer Verwertung fremder Leistung, da die im Submissionsverfahren auserwählte Firma die Tätigkeiten der klagenden Firma evaluierte.
Zusammenfassung des Urteils (PDF, 98 KB)
21. Dezember 2009, Lehrstuhl Heinemann
Das Bundesgericht präzisiert die Vorgaben des UWG für den Abstand, den Nachahmerprodukte zu den Erzeugnissen der Wettbewerber einhalten müssen. Es nimmt dabei eine relativ grosszügige Haltung ein.
14. September 2009, Lehrstuhl Heinemann
Zum Abschluss der Sommersession hat die Bundesversammlung am 17. Juni 2011 die Revision des UWG beschlossen. Bis zum Schluss war die Neuregelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umstritten. Die Kontroverse zwischen den Verteidigern einer allzu formal verstandenen Vertragsfreiheit und den Kritikern des "archaischen Eldorado inhaltlich unkontrollierter AGB" (Peter Gauch) wurde mit einem Kompromiss beigelegt. Die anderen Reformanliegen stiessen auf allgemeine Zustimmung.
Schlussabstimmungstext 17. Juni 2011
20. Juni 2011, Lehrstuhl Heinemann
Nachdem im letzten Jahr das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden war, hat der Bundesrat am 2. September 2009 die Botschaft zur Revision des UWG vorgelegt. Spezialtatbestände zum Adressbuchschwindel und zu Schneeballsystemen sollen eingefügt werden. Der Anwendungsbereich der bereits existierenden Vorschrift über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) soll erweitert werden. Zudem soll für die immer häufiger zu beobachtenden grenzüberschreitenden Lauterkeitsverstösse das Klagerecht des Bundes ausgeweitet und die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden.
14. September 2009, Lehrstuhl Heinemann