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Aufgrund superprovisorischer Massnahmen im Januar 2011 musste Denner seine Kaffeekapseln aus dem Verkehr ziehen, da marken- und lauterkeitsrechtliche Ansprüche von Nespresso verletzt schienen. Im Antrag auf Abweisung der Massnahmen entschied der Handelsgerichtspräsident im März 2011, dass Denner seine Kapseln unter gewissen Auflagen in der Werbung verkaufen dürfe.