Bundsgericht, Urteil vom 19. Juli 2010, 4A_168/2010 - Schutz von im Gemeingut stehenden Domainnamen
Das Bundesgericht erkennt, dass einem im Gemeingut stehenden Domeinnamen lauterkeitsrechtlicher Schutz zusteht, wenn besondere Umstände wie eine parasitäre Rufausbeutung gegeben sind.