Navigation auf uzh.ch
Das Urteil beschreibt den jahrelangen Streit des französischen Fernsehsenders M6 und der SRG bezüglich Werbefenstern in der Schweiz. Unter Einbezug verschiedener europäischer Abkommen wird auf die Anwendbarkeit der Sendelandtheorie bezüglich Werbefenstern im URG eingegangen. Der Begriff der Werkintegrität wird unter dem Aspekt der Werbefenster erläutert. Zudem wird die Anwendbarkeit des UWG thematisiert.